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   BVerwG, 18.01.1993 - 1 DB 24.92   

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https://dejure.org/1993,17310
BVerwG, 18.01.1993 - 1 DB 24.92 (https://dejure.org/1993,17310)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1993 - 1 DB 24.92 (https://dejure.org/1993,17310)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1993 - 1 DB 24.92 (https://dejure.org/1993,17310)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 10.92

    Verlust von Dienstbezügen wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst ohne

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1993 - 1 DB 24.92
    Denn er vermag aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, den von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeiten und dessen bisherigem dienstlichen Verhalten besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung zu setzen (st. Rspr. des Senats, vgl. u.a.Beschluß vom 22. Mai 1992 - BVerwG 1 DB 10.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 D 43.98

    Schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst ohne Genehmigung - Verlust der Dienstbezüge -

    Es hat den der Ruhestandsbeamtin gemachten Vorwurf als erwiesen angesehen und sich hierbei der Auffassung des Senats im Beschluß vom 18. Januar 1993 - BVerwG 1 DB 24.92 - angeschlossen, wonach der der Ruhestandsbeamtin seit dem 14. April 1992 privatärztlich bescheinigten Dienstunfähigkeit keine neue Erkrankung zugrunde liege, die bei den früheren amtsärztlichen Untersuchungen nicht hätten berücksichtigt werden können.

    Durch Beschluß vom 18. Januar 1993 - BVerwG 1 DB 24.92 - hielt der Senat unter Aufhebung des entgegenstehenden Beschlusses des Bundesdisziplinargerichts den Bescheid des Postgiroamtes H. vom 24. April 1992 aufrecht.

  • BVerwG, 11.03.1994 - 1 DB 4.94

    Rechtsmittel

    So hat der Senat mehrfach ein schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst u.a. damit begründet, daß dem Beamten mitgeteilt worden war, daß er wegen der Priorität amtsärztlicher oder diesen gleichstehender Befunde sich auf privatärztliche Atteste nicht berufen könne (vgl.z.B. Urteil vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 73.89 -, Beschluß vom 9. September 1993 - BVerwG 1 DB 5, 93 -, Beschluß vom 9. Juli 1993 - BVerwG 1 DB 9, 93 -, Beschluß vom 18. Januar 1993 - BVerwG 1 DB 24.92 -).
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